Erklärung zur Barrierefreiheit

Erklärung zur Barriere-Freiheit in Leichter Sprache


Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter www.gesundheitsforschung-bmbf.de veröffentlichte Website des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt.

Als öffentliche Stelle des Bundes sind wir bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus § 3 Absätze 1 bis 4 und § 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde.

Die Website wird hinsichtlich der Barrierefreiheit geprüft. Wir bemühen uns, alle gegebenenfalls auftauchenden Probleme der Zugänglichkeit zu beheben.

Datum der Erstellung bzw. der letzten Aktualisierung der Erklärung

Diese Erklärung wurde zuletzt am 17. April 2025 aktualisiert.

Barrieren melden: Kontakt und FEEDBACK

Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen melden Sie sich gerne bei uns unter gesundheitsforschung@dlr.de

Sie erreichen uns auch per Post oder Telefon:

Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt (DLR)
DLR Projektträger
Bereich Gesundheit
Heinrich-Konen-Str. 1
53227 Bonn
Tel.: +49 (0)228 / 3821-1210

Schlichtungsverfahren

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG wenden. Die Schlichtungsstelle BGG hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden. Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie unter: www.schlichtungsstelle-bgg.de.

Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle BGG unter info@schlichtungsstelle-bgg.de.


Erklärung zur Barriere-Freiheit in Leichter Sprache

Was ist diese Erklärung?

Diese Erklärung gilt für die Internet-Seite:

www.gesundheitsforschung-bmbf.de

Das ist eine Internet-Seite vom Bundes-Ministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt. Man sagt dazu kurz BMFTR.

Was ist eine Barriere?

Barriere spricht man so: Ba-ri-ere

Barriere bedeutet:

Ein Hindernis.
Oder eine Hürde.

Was ist Barriere-Freiheit?

Barriere-Freiheit bedeutet:

Alle Menschen können etwas leicht benutzen.

Was will das BMFTR?

Das BMFTR möchte, dass alle Menschen die Internet-Seite gut benutzen können.

Auch Menschen mit Behinderung sollen die Seite gut benutzen können.

Das nennt man barrierefrei.

Deshalb wurden die Regeln für Barriere-Freiheit bei der Programmierung und Gestaltung beachtet.

Die Regeln stehen im Behinderten-Gleichstellungs-Gesetz, kurz BGG,

und in der barriere-freien Informations-Technik-Verordnung, kurz BITV.

Ist die Seite schon barrierefrei?

Die Seite ist noch nicht ganz barrierefrei.

Das BMFTR und der DLR Projektträger arbeiten daran, die Seite besser zu machen.

Was funktioniert noch nicht gut?

Einige Dinge sind noch schwierig.

  • Manche Bilder und Dateien sind noch nicht für alle verständlich.
  • Bei Videos gibt es manchmal Probleme.
  • Manche Texte sind schwer zu lesen.
  • Die Bedienung ist manchmal noch kompliziert.

Was können Sie tun, wenn Sie Probleme haben?

Wenn Sie Probleme auf der Seite finden, dann melden Sie diese Probleme.

Klicken Sie auf die E-Mail-Adresse:

gesundheitsforschung@dlr.de

Dann wird automatisch Ihr E-Mail-Programm geöffnet.

Sie können dann eine E-Mail an den DLR Projektträger schreiben.

Der DLR Projektträger pflegt diese Internet-Seite für das BMFTR.

Was können Sie tun, wenn der DLR Projektträger nicht hilft?

Es gibt eine Stelle, die Ihnen helfen kann.

Sie heißt Schlichtungs-Stelle.

Die Schlichtungs-Stelle hilft, wenn Sie und der DLR Projekttrräger sich nicht einig werden.

So erreichen Sie die Schlichtungs-Stelle:

Die Hilfe von der Schlichtungsstelle kostet kein Geld.

Feedback und Kontakt

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten von www.gesundheitsforschung-bmbf.de aufgefallen? Melden Sie sich gerne bei uns per E-Mail an gesundheitsforschung@dlr.de.

Sie erreichen uns auch per Post oder Telefon:

Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt (DLR)
DLR Projektträger
Bereich Gesundheit
Heinrich-Konen-Str. 1
53227 Bonn
Tel.: +49 (0)228 / 3821-1210

Schlichtungsverfahren

Beim Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen gibt es eine Schlichtungsstelle gemäß § 16 BGG. Die Schlichtungsstelle hat die Aufgabe, Konflikte zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes zu lösen.

Sie können die Schlichtungsstelle einschalten, wenn Sie mit den Antworten aus der oben genannten Kontaktmöglichkeit nicht zufrieden sind. Dabei geht es nicht darum, Gewinner oder Verlierer zu finden. Vielmehr ist es das Ziel, mit Hilfe der Schlichtungsstelle gemeinsam und außergerichtlich eine Lösung für ein Problem zu finden.

Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Sie brauchen auch keinen Rechtsbeistand.

Auf der Internetseite der Schlichtungsstelle finden Sie alle Informationen zum Schlichtungsverfahren. Dort können Sie nachlesen, wie ein Schlichtungsverfahren abläuft und wie Sie den Antrag auf Schlichtung stellen. Sie können den Antrag auch in Leichter Sprache oder in Deutscher Gebärdensprache stellen.

Sie erreichen die Schlichtungsstelle unter folgender Adresse:

Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz

bei dem

Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Mauerstraße 53
10117 Berlin
Telefon: +49 (0)30 18 527-2805
Fax: +49 (0)30 18 527-2901
E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de
Internet: www.schlichtungsstelle-bgg.de